Datenschutzerklärung

Datenschutzmanagement des Vereins Singsation gültig ab 01.06.2018
 
Die nachstehende männliche Schreibweise gilt auch für die mögliche weibliche Schreibform.
Dieses Blatt „Datenmanagement“ wird seitens des Vereins zu Beginn eines jeden Jahres (Bringschuld) als Bestätigung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Verein vom Verein an den regionalen Kreischorverband Bremenweitergegeben.
 
1. Der Verein informiert sich und seine Mitglieder über den Datenschutz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten und sorgt für deren ordnungsgemäße und fristgerechte Einhaltung. 
2. Der Verein erhält von seinen Mitgliedern personenbezogene Daten, die im Rahmen der Mitgliedschaft zur ordnungsgemäßen Vereinsverwaltung unter Beachtung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. 
3. Zur Vereinheitlichung des Verfahrens hält der Verein die Vorlage „Datenschutzerklärung des Vereinsmitglieds “ (Datenschutz, Datenschutzerklärung, Widerspruchsrecht) mit Bestätigungsvermerk seitens des Mitglieds bereit, die das Mitglied ausfüllt und unterschreibt (Bringschuld). Die Erklärungen werden im Verein aufbewahrt. Eine Kopie erhält das jeweilige Mitglied.    
4. Die Daten werden in der Datenbank „CVNB-Portal“ des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen (CVNB) gespeichert. 
5. Eine indirekte Weitergabe der Daten erfolgt dadurch, dass neben dem Chor auch der regionale Kreischorverband Bremen und der Chorverband Niedersachsen-Bremen im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben abgestuft Zugriff auf die Daten haben.  
6. Eine direkte Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von Pflichtmeldungen an GEMA, Versicherungen u.a. im dazu notwendigen Umfang. 
7. Eine Weitergabe von Informationen, Texten oder Fotos von oder über Mitglieder an vereinseigene oder insbesondere an externe Medien, erfolgt nur in Verbindung mit satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins. 
8. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Informationen, Texten oder Fotos in Medien bedarf der Zustimmung der Betroffenen im Einzelfall. 
9. In Zusammenarbeit zwischen Verein und Mitglied werden die Daten mindestens einmal jährlich aktualisiert. 
10. Dieses „Datenschutzmanagement“ des Vereins wird jährlich überprüft und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Danach wird dieses Blatt „Datenschutzmanagement“ vom Vorstand an den Kreischorverband Bremen als Nachweis der Einhaltung des Datenschutzes im Verein weitergeleitet.
11. Zuständig für das Datenschutzmanagement im Verein ist:
Johannes Feest
Bremen/23.05.2018/2. Vorsitzender/